Der „Green Pavillon“. Immobilienbrief Nr. 401, Visualisierung: Andoffice

Liebe Leser!

192 000 Wohnungen fehlen in Baden-Württemberg heute schon und das Defizit dürfte steigen, sagt das Pestel-Institut. Der Wohnungsmangel habe sich zu einem strukturellen Problem entwickelt, das tief in Wirtschaft und Gesellschaft hineinwirkt.

Die Baugenehmigungen sind im freien Fall, die Wohnungsknappheit hält bis mindestens 2045 an, meint Hanspeter Gondring von der Akademie der Immobilienwirtschaft (ADI) beim Stuttgarter Immobilientalk (SIT). „Der Fachkräftemangel wird zur größten Herausforderung“, bilanziert die IHK Region Stuttgart. Und ohne verfügbaren Wohnraum keine Fachkräfte von außerhalb.

Für Wohnungseigentümer und -investoren ist das gut. Für die Wirtschaft und die Gesellschaft insgesamt sowie für den Einzelnen, der weder eine angemessene Mietwohnung findet, noch sich Eigentum leisten kann, ist es ein Desaster.

Mitten in diese toxische Gemengelage platzt eine Pressemitteilung: „Land erleichtert Bauvorhaben der Bundeswehr.“ „Die Bundeswehr musste in Baden-Württemberg schon bislang bei ihren Bauvorhaben kein förmliches Genehmigungsverfahren durchlaufen, sich allerdings gleichwohl an die entsprechenden Landesvorschriften halten“, erläutert Bauministerin Nicole Razavi. „Nun gehen wir noch einen Schritt weiter: Wir befreien die Bundeswehr beim Bau von Anlagen, die der Verteidigungsfähigkeit Deutschlands dienen, von allen materiell-rechtlichen Vorschriften des Landes. Das betrifft unter anderem das Bauordnungsrecht, das Denkmalrecht, das Straßenrecht, das Wasserrecht und das Naturschutzrecht.“ Und es kann neben beispielsweise Kasernen und Gefechtsständen auch für Wohnsiedlungen für Militärpersonen und ihre Angehörigen gelten.

Fantastisch! Und warum geht so etwas nicht beim Wohnungsbau für Facharbeiter und andere Zivilisten? Oder für die Umnutzung von Gewerbeflächen? ZIA-Präsidentin Iris Schöberl hinterfragte beim SIT zu Recht, warum es denn einer Baugenehmigung bedarf, verbunden mit monatelangem Stillstand, wenn zum Beispiel aus einer Bäckerei ein Café wird?

Und warum war das Reförmchen der LBO eine jahrelange Hängepartie, während das „Gesetz zur Förderung von Bauvorhaben der Bundeswehr“ nun mutmaßlich im Eiltempo durchgezogen wird?

„Sie müssen laut sein, ich bin es auch“, mahnt Schöberl beim SIT. „Und unbequem“, fügen wir hinzu. Am 8. März 2026 sind Landtagswahlen. Genug Zeit für uns alle, unseren Landtagskandidaten auf den Zahn zu fühlen: „Wie hältst Du es mit dem Wohnungsbau?“ Weckrufe gibt es genug, jetzt müssen Taten folgen!

Mahnend und fordernd, aber doch herzlich grüßt Sie

Ihr

Ihr Frank Peter Unterreiner, Herausgeber

 

Der aktuelle Immobilienbrief vom 4. November zum Download

 

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